Impressum
Herausgeber
Bernauer Allee 10
16321 Bernau bei Berlin
- Telefon:
-
(03338) 3414-400
- Telefax:
-
(03338) 3414-420
- E-Mail:
-
- Homepage:
-
http://www.ifn-schoenow-gmbh.de
-
Kontakt: -
Per Kontaktformular
Geschäftsführung und Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Markus Jung
Handelsregister: HRB 12430
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 266 146 497
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB 09.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFN Schönow GmbH
1. Geltungsbereich
2. Art und Umfang der Leistungen, Auftragserteilung
3. Qualitätssicherung
4. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
5. Termine und Fristen
6. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
7. Archivierung
8. Mängel und Beanstandungen
9. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
10. Haftung- und Schadenersatz
11. Verjährung
12. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen
13. Schlussbestimmungen
14. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und Leistungen der IFN Schönow GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Mit der Auftragserteilung an die IFN Schönow GmbH gelten deren AGB als anerkannt. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der IFN Schönow GmbH, sofern nachfolgend nichts Anderweitiges bestimmt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur Vertragsinhalt, wenn die IFN Schönow GmbH diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von IFN Schönow GmbH gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von IFN Schönow GmbH ausdrücklich widersprochen. Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
2. Art und Umfang der Leistungen, Auftragserteilung
2.1 Art und Umfang der durch die IFN Schönow GmbH zu erbringende Leistung richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Sofern zum schriftlich erteilten Auftrag Nachträge, Änderungen und Nebenabreden vereinbart werden, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der IFN Schönow GmbH.
2.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen der IFN Schönow GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Der erteilte Auftrag muss annahmefähig sein. Ein Auftrag ist annahmefähig, wenn er
- Auftraggeber inkl. Rechnungsadresse bezeichnet
- Probentyp, Herkunft der Probe, Probennehmer benennt
- das Probennahmegebinde beigefügt und eindeutig beschriftet ist und
- die gewünschten Analysen benennt.
Der Auftrag ist nach den Vorgaben der IFN Schönow GmbH anzufertigen.
2.3 Analyseberichte beziehen sich ausschließlich auf die Proben, die die IFN Schönow GmbH vom Auftraggeber erhalten hat und deren Referenzen auf unserer Empfangsbestätigung für die Probe erscheinen. Für die Tauglichkeit der Probe ist der Auftraggeber verantwortlich.
2.4 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Energie- und sonstige Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und Betriebsstörungen bei der IFN Schönow GmbH sowie die Folgen solcher Ereignisse, befreien die IFN Schönow GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht, soweit die Ereignisse und deren Folgen von der IFN Schönow GmbH nicht zu vertreten sind. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen die IFN Schönow GmbH ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen wird die IFN Schönow GmbH den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Sofern die IFN Schönow GmbH aus vorgenannten Gründen einen Auftrag bereits teilweise erbracht hat und die teilweise Erbringung der Leistung für den Auftraggeber wirtschaftlich verwertbar ist, wird die IFN Schönow GmbH eine bereits erbrachte Gegenleistung so insoweit zurückgewähren, als der Gegenleistung keine eigene Leistung gegenübersteht.
2.5 Aufträge können wegen technischer oder personeller Engpässe oder anderer zwingender Gründe abgewiesen werden.
2.6 Auftragskündigungen seitens des Auftraggebers sind jederzeit möglich. Im Falle der Kündigung des Auftrages kann die IFN Schönow GmbH die vereinbarte Vergütung verlangen, wobei § 649 BGB entsprechend anzuwenden ist.
3. Qualitätssicherung
3.1 Die IFN Schönow GmbH betreibt ein Qualitätssicherungssystem nach der DIN EN ISO/IEC 17025. Die Abteilungen Gendiagnostik und Spermatologisches Labor sind nach dieser Norm akkreditiert.
3.2 Die IFN Schönow GmbH führt die Untersuchungen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach Möglichkeit werden die Prüfungen nach offiziellen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt. Sind im Einzelfall keine offiziellen Methoden vorhanden oder anwendbar, setzt die IFN Schönow GmbH eigene Verfahren ein.
4. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
4.1 Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr für die Anlieferung von Proben. Die Proben bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber müssen die Proben sachgemäß und gemäß der von der IFN Schönow GmbH auf ihrer Homepage erteilten Anweisungen verpackt sein.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der IFN Schönow GmbH alle ihm bekannten Gefahren bekannt zu geben, sollte er Proben mit gefährlichen Inhalten einsenden. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die der IFN Schönow GmbH oder einem ihrer Mitarbeiter in Folge einer Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
4.3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder, falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Nach dieser Zeit werden Proben auf Kosten des Auftraggebers vernichtet.
4.4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggeber oder ein Weiterversand nach Erledigung des Auftrages an Dritte erfolgt nur auf besondere Anforderung innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Auftraggebers.
5. Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen für Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die IFN Schönow GmbH verbindlich.
5.2 Sofern keine verbindlichen Termine und Fristen für von der IFN Schönow GmbH zu erbringenden Leistungen vereinbart sind, wird die IFN Schönow GmbH die ihr aufgegebene Leistung so schnell als möglich ausführen.
6. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
6.1 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preislisten der IFN Schönow GmbH bei Vertragsabschluss, die auf Anforderung des Auftraggebers übermittelt werden. Die Versandkosten (Verpackung und Transport) werden extra berechnet. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.
6.2 Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4 Die IFN Schönow GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandener Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber unbeschadet ggf. weitergehender Urheberrechte vor.
7. Archivierung
Die Untersuchungsergebnisse und Gutachten inkl. zugrunde liegender Rohdaten werden von der IFN Schönow GmbH für mindestens 10 Jahre archiviert. Der Auftraggeber hat Einsichtsrecht in Daten, die mit seinem Auftrag in Verbindung stehen.
8. Mängel und Beanstandungen
Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens, die auf eine offensichtliche Unzulänglichkeit hindeuten, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren.
Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens, die nicht offensichtlich sind, müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Inhalts einer Analyse/eines Gutachtens schriftlich geltend gemacht werden. Werden innerhalb vorbenannter Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Analyse/Gutachten als genehmigt.
9. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
9.1 Die IFN Schönow GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Die IFN Schönow GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels - sofern technisch möglich - durch kostenfreie Wiederholung der Dienstleistung.
9.2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 9.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
9.3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.
10. Haftung- und Schadensersatz
10.1 Die IFN Schönow GmbH haftet bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt, sofern durch die geltende Rechtsordnung keine Beschränkung vorgesehen ist.
Im Übrigen haftet die IFN Schönow GmbH, sofern Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist, bei
1. leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist,
2. fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
10.2 Die Vorschriften des 10.1 finden Anwendung auf alle vertraglichen oder außervertraglichen Schadensersatzansprüche.
10.3 Eine etwaige persönliche, gleich auf welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen der IFN Schönow GmbH gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
10.4 Im Falle des Verzugs haftet die IFN Schönow GmbH für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die Leistung, mit der die IFN Schönow GmbH im Verzug ist, es sei denn, es war ein absolutes Fixgeschäft vereinbart.
11. Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Leistungen der IFN Schönow GmbH an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
12. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen
12.1 Die IFN Schönow GmbH behält sich an den erbrachten Leistungen ‑ soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen, sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Bei Beauftragung von Abstammungsuntersuchungen wird in der Regel eine Kopie der Analyseberichte an den zuständigen Zuchtverband gesandt. Sollte der Auftraggeber keine Zusendung einer Kopie des Analyseberichts an den zuständigen Zuchtverband wünschen, bedarf dies eines Widerspruchs in Schriftform.
12.2 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten und von Dienstleistungsmarken der IFN Schönow GmbH zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der IFN Schönow GmbH. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens/der Firma der IFN Schönow GmbH in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.
12.3 Die IFN Schönow GmbH überträgt die aus einer gendiagnostischen Untersuchung erzeugten Daten zur elektronischen Verarbeitung an das vit - Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., sofern der Auftrag durch das vit übermittelt wurde. Sollte der Auftraggeber keine Übertragung der Daten an das vit wünschen, bedarf dies eines Widerspruchs in Schriftform.
Die IFN Schönow GmbH überträgt die aus einer spermatologischen Untersuchung erzeugten Daten an das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e.V. (IFN Schönow e.V.), sofern der Auftrag über Antragsformulare des IFN Schönow e.V. erfolgt. Diese Regelung trifft auch zu, wenn Antragsdaten über digitale Formulare übermittelt werden, die ursprünglich im Rahmen von Projekten des IFN Schönow e.V. etabliert wurden. Sollte der Auftraggeber keine Übertragung der Daten an den IFN Schönow e.V. wünschen, dürfen diese Formulare nicht verwendet werden.
12.4 Die IFN Schönow GmbH verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der oben genannten Ausnahmen, alle Informationen zu Untersuchungsergebnissen und Kunden- und andere personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Weiterhin behält sich die IFN Schönow GmbH vor, Analyseergebnisse, jedoch ohne Kundenbezug, an andere Labore weiterzugeben, sofern diese die Ergebnisse für die Erstellung von Abstammungszertifikaten benötigen sollten. Sollte der Auftraggeber keine Weitergabe von Ergebnissen an dritte Labore wünschen, bedarf dies eines Widerspruchs in Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Übertragungen von Rechten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit der IFN Schönow GmbH auf Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung der IFN Schönow GmbH.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Bernau oder das Landgericht Frankfurt (Oder).
13.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen der IFN Schönow GmbH und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem dispositiven Recht entspricht, wobei durch die Anwendung des dispositiven Rechts der wirtschaftliche Zweck des Vertrags unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen zu gewährleisten ist.
14. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
Die IFN Schönow GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
Stand: 26.09.2024